Soldaten sollen Schweine jagen
Wildschweine wühlen gern. Und weil die Mähdrescher in Rheinland-Pfalz deshalb offenbar ständig im Boden stecken bleiben, fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbands einen Einsatz der Bundeswehr. Soldaten sollen das gefräßige Schwarzwild jagen - und so die Verzögerung der Ernte verhindern.
Den Einsatz der Bundeswehr gegen Wildschweine hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd angeregt. Um das Problem zu bewältigen, müssten die gefräßigen Tiere gejagt werden, eventuell mit militärischer Hilfe, erklärte der Verbandspräsident und CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Schindler. Das Problem sei mit normalen Jagdmethoden nicht mehr zu lösen.
In diesem Jahr machten den Landwirten nicht nur das Wetter, sondern auch die gefräßigen Wildschweine zu schaffen. Die vom Schwarzwild verursachten Schäden hätten die Ernte zusätzlich verzögert, hieß es. Neben den eigentlichen Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen blieben auch Mähdrescher immer wieder im Boden stecken, der von den Schweinen aufgewühlt wurde.
Der Verbandspräsident, der für die CDU im Bundestag sitzt, forderte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) auf, die Jagd in besonders betroffenen Gebieten anzuordnen.
dpa
Waffenrecht II
die aktuellen Bemühungen zu erneuten Veränderungen im Waffenrecht und die sich daraus entwickelnden Aktivitäten haben den Deutschen Jagdschutzverband veranlasst, auf folgende Einzelheiten hinzuweisen:
Populistische Angriffe auf die Politik sind kontraproduktiv
- Gemeinsame Erklärung der dem Forum Waffenrecht angeschlossenen Verbände, des DSB und des DJV -
Derzeit werden - wohl initiiert seitens der Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW) - Unterschriftenlisten bundesweit mit einer Erklärung versandt, in denen sich die Unterzeichnenden mit einem "jetzt reichts" dagegen verwahren sollen,"als Sportschützen, Jäger und Waffensammler, immer wieder 1. mit unserem Tun als Gefahr für die öffentliche Sicherheit diffamiert zu werden und deshalb 2. in regelmäßiger und unregelmäßiger Folge von einem freiheitlichen Bürgerrechtsstaat Hohn sprechenden Gesetzesverschärfungen überzogen zu werden sowie 3. irrational hohen Gebühren und Abgaben belegt zu werden."
Die Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) und die im Forum Waffenrecht zusammengefassten Verbände sprechen sich eindeutig gegen eine derartig pauschale und verallgemeinernde Auseinandersetzung mit der Politik aus. Wer soll denn der Adressat dieser Erklärung sein?
Seitens der obigen Dachverbände wurden in Stuttgart bereits zielführende Gespräche geführt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat sich eindeutig gegen eine derartige Steuer ausgesprochen! Die Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eindeutig eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Die Stadt Stuttgart, die derzeit als einzige Großstadt diese Steuer diskutiert, wird sich, angesichts des leeren Stadtsäckels, wohl kaum von Unterschriften aus Köln oder München beeindrucken lassen.
Derart populistische "Angriffe" auf die vermeintlich so feindliche politische Kaste dienen eher dem "Bauchgefühl" der Initiatoren der Unterschriftenliste, als einer sinnvollen politischen Auseinandersetzung. Derartige "Schwarmschüsse", unabgestimmt und zur Unzeit, sind das Gegenteil sinnvoller konstruktiver Verbandsarbeit.
Derzeit wird auf Veranlassung der obigen Dachverbände ein Gutachten zur Waffensteuer erstellt, das die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer derartigen Steuer klärt. Das Ergebnis wird in wenigen Tagen vorliegen, dann wird über die weiteren Maßnahmen entschieden.
(Werner Wittich)
Waffenrecht I
Im Bereich des Waffenrechts sind zum Anfang der Sommerferien verstärkte Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Städte- / Gemeindeebene zu verzeichnen.
Es geht einmal um das Bemühen der Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zur Verschärfung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und zum Anderen um die mögliche Einführung einer Waffensteuer durch die Kommunen; Vorreiter ist die Landeshauptstadt Stuttgart in Baden-Württemberg.
Antrag der Grünen
Waffensteuer
Die erste Stellungnahme des DJV zum Thema „Waffensteuer“ ist nachstehend abgedruckt.
Keine Steuer auf Jagdwaffen!
- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -
Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) lehnt eine Waffensteuer, wie sie derzeit in Stuttgart diskutiert wird, komplett ab. Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch eine kommunale Waffensteuer nicht erreichen, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet. Der Dachverband der Jäger wehrt sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren.
Die geplante kommunale Lenkungssteuer ist völlig willkürlich, inakzeptabel und sogar rechtlich bedenklich. "Wir erfüllen vielfältige Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und tun das gerne. Dafür brauchen wir aber das richtige Handwerkszeug und dürfen nicht auch noch extra zur Kasse gebeten werden", sagte DJV-Präsident Jochen Borchert. Zu den Aufgaben der Jäger gehören beispielsweise die Vermeidung von Wildschäden in Wald und Feld, die Prävention von Tierseuchen wie Schweinepest oder der Einsatz bei Wildunfällen. Die Regulierung von Stadtfüchsen erfordere andere Waffen als etwa die Ansitzjagd auf Wildschweine im Maisfeld oder das Erlösen eines beim Wildunfall schwer verletzten Rehs, so Borchert.
Der Städtetag in Baden-Württemberg hat kürzlich ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Einführung einer Waffensteuer zu begründen. Demnach soll diese rechtmäßig sein. Der DJV widerspricht dieser Aussage vehement und lässt derzeit gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht die Zulässigkeit einer solchen Waffensteuer im Detail prüfen. Schon jetzt steht fest: Jäger können ihr im öffentlichen Interesse liegendes Bedürfnis nach Jagdwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren.
Am Anfang stehe immer der Vorsatz zur Tat, erst dann die Wahl der Waffe, betonte Borchert: "Kain hätte Abel wahrscheinlich trotz Waffensteuer und strenger Gesetze ermordet." Ob die Tatwaffe letztendlich besteuert sei oder nicht, spiele für den Täter keine Rolle. Um einen Amoklauf wie in Winnenden zu verhindern, muss nach Ansicht des DJV das Übel an der Wurzel gepackt und mehr Geld investieren werden für die soziale und psychologische Betreuung von auffälligen Mitmenschen.
Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnt der DJV als völlig wirkungslos ab. An alle legalen Waffenbesitzer appellierte Borchert, ihre Waffen immer sachgemäß zu verwahren, damit Unbefugte keinen Zugriff haben. Wenn die Waffe unter dem Kopfkissen liege, nütze auch der beste Waffenschrank nichts, betonte der DJV-Präsident.
Anwendungshinweis zur Brauchbarkeitsprüfungsordnung
Im Vorgriff auf eine Evaluierung der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Hessen ergeht durch die Oberste Jagdbehörde bis zu einer abschließenden Bewertung folgender Anwendungshinweis:
Zu I. Ziffer 5 Abs. 1 der Brauchbarkeitsprüfungsordnung
Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Wenn der Prüfungsablauf nicht gestört wird, kann Schwarzwild, das ein zu prüfender Hund anlässlich einer Stöberprüfung zum Verlassen der Deckung bringt, während der Prüfung bejagt werden.
Vorrangiges Ziel ist es, die Leistung der Prüfungshunde zu bewerten. Darüber hinaus sollte die Gelegenheit genutzt werden können, das ohnehin durch die Prüfungshunde beunruhigte Schwarzwild zu bejagen. Angesichts des hohen Schwarzwildbestands und der damit verbundenen Risiken (Schweinepest) und Schäden bietet es sich an, die Prüfung mit der Jagdausübung zu verbinden. Letztlich stehen dieser Vorgehensweise weder das Jagd- noch das Tierschutzgesetz entgegen.
Deshalb ist die Jagdausübung auf Schwarzwild im Rahmen einer Stöberprüfung zulässig.
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
(Brauchbarkeitsprüfungsordnung "BPO-Hessen")
Jäger regen gemeinsames Vorgehen mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Forstwirtschaft an
In einem Pressegespräch wurde am 5. Mai in Berlin das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt – Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge“ vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hatten das Gutachten bei der Universität Göttingen und der Technischen Universität München in Auftrag gegeben. Die Studie sollte „eine sachliche Analyse der Verbisssituation in deutschen Wäldern liefern und damit die Grundlage für einen konsequenten Weg zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts bilden“.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) zeigt sich darüber verärgert und erstaunt, dass die Hauptadressaten – nämlich die Jäger – nicht im Vorfeld eingebunden worden sind. „Hier ist am Reißbrett etwas ausgeknobelt worden, das mit den Jägern, die es in die Praxis umsetzen sollen, mit keiner Silbe abgestimmt wurde“.
Gutachten (175 Seiten)
Stellungnahme DJV
Wildschaden - Ertragsschätzung
Die Richtwerte für den Schadenersatz pro Quadratmeter für ersatzpflichtige Kulturen sind für den 100prozentigen Ertragsausfall in den angefügtem Tabellen dokumentiert. Die Richtwerte werden jährlich an das aktuelle Preisniveau angepasst und sind in der Praxis anerkannt. Die Feststellung der geschädigten Fläche wird durch Abmessen oder Abschreiten ermittelt und bereitet im Allgemeinen auch keine Probleme. Was in der Praxis immer wieder Probleme bereitet, sind die Schätzung des Schädigungsgrades und die Festsetzung der Ertragsstufe. Beides lässt sich am sichersten in der Ernte feststellen.
Tabelle Marktfrüchte Tabelle Futterpflanzen
Jägerrabatte jetzt auch bei T-Mobile
Die DJV-Service und Marketing GmbH (DSM) hat für DJV-Mitglieder einen attraktiven
Mobilfunk-Rahmenvertrag mit T-Mobile geschlossen. Der mehrfache Testsieger im Bereich
Mobilfunk gewährt DJV-Mitgliedern 10 Prozent Rabatt auf ausgewählte Tarife und 20
Prozent auf Endgeräte. Auch das beliebte iPhone ist mit einem vergünstigten Tarif erhältlich.
Weitere Vorteile sind die übersichtliche Tarifstruktur der ausgewählten Mitgliedertarife, die
Behandlung als „Business-Kunde“, eine kostenlose 24-Stunden-Hotline, der einfache
Wechsel aus bestehenden Verträgen in den Rahmenvertrag sowie ein persönlicher T-
Mobile-Ansprechpartner, der Mitgliedern bei Fragen oder Problemen zur Verfügung steht.
Durch die gute und nahezu flächendeckende Netzabdeckung auch in ländlichen Regionen
sowie den guten Kundenservice erzielte T-Mobile zum 10. Mal in Folge die Auszeichnung
„Mobilfunk-Netzbetreiber des Jahres“ des Mobilfunkmagazins „connect“.
Alle Informationen zu den einzelnen DJV-Tarifen, zum Abschluss eines neuen Vertrages
oder zum Wechsel in den Rahmenvertrag gibt es unter www.jagdnetz.de
(Quelle: DJV-Nachrichten 05/2010)
Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland
Das Präsidium des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), in dem alle Landesjagdverbände vertreten sind, hat sich gestern entschieden gegen eine Zersplitterung des Jagdrechtes in Deutschland ausgesprochen. Damit reagierte das DJV-Präsidium in seiner Sitzung am 7. Dezember 2009 auf rückwärts gewandte Reformbestrebungen aus Rheinland-Pfalz und forderte die Landesumweltministerin Margit Conrad auf, ihre Versprechungen aus dem Jahr 2008 einzulösen. Auf Initiative von Conrad entstand vor weniger als 12 Monaten ein Eckpunktepapier für das Jagdrecht in Deutschland, zu dem sich fast alle Bundesländer öffentlich bekannten. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin wollte damit eine „Zersplitterung des deutschen Jagdrechts in seinen Grundzügen zu verhindern“. Allerdings konterkariere Conrad mit ihrer aktuellen Landespolitik die eigenen Vorschläge, monierte das DJV-Präsidium.
Der DJV fordert hinsichtlich der Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz:
* Freiheit und Lebensraum für das Rotwild
Lebensräume wild lebender Tiere sind zu erhalten, der Austausch zwischen den einzelnen Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelung müssen ermöglicht werden: Dieser Leitsatz ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert, seine Umsetzung wird von Jägern und anderen Naturschützern massiv eingefordert. Vor diesem Hintergrund plädiert der DJV für eine lebensraumbezogene Bewirtschaftung von Rotwild und anderen großen Schalenwildarten, statt weiterhin an staatlich verordneten Bewirtschaftungsbezirken festzuhalten.
Der DJV und andere Naturschutzverbände sowie führende Wissenschaftler sind sich einig: Rotwild – eine Leitart des Naturschutzes – muss seinen Lebensraum künftig frei wählen können. Dies verhindert nicht nur Schälschäden im Wald, sondern sorgt auch für den notwendigen Gen- Austausch zwischen Teilpopulationen und sichert das langfristige Überleben zahlreicher weiterer Arten. Eng begrenzte Bewirtschaftungsbezirke machen Grünbrücken und Wanderkorridore für Rotwild faktisch wirkungslos und widersprechen internationalen Naturschutzabkommen, darunter die Konvention zur Biologischen Vielfalt und die FFH-Richtlinie. Die von Jagd, Naturschutz und Wissenschaft geforderte Wiedervernetzung von Lebensräumen kann nicht umgesetzt werden.
* Lebensgemeinschaft „Wald und Wild“ nachhaltig bewirtschaften
Wildtiere sind Teil des Lebensraumes Wald und bilden mit diesem zusammen eine Einheit. Für große Wildarten wie den Rothirsch sind Hegemaßnahmen ebenso elementar wie für den Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt. In das Ökosystem Wald darf deshalb nicht einseitig eingegriffen werden. Große Pflanzenfresser halten beispielsweise im Wald durch ihr Wirken Flächen offen, die für bedrohte Arten unerlässlich sind. Der DJV fordert: Gemäß internationaler Abkommen muss der Erhalt der biologischen Vielfalt im Vordergrund stehen. Es kann folgerichtig nur heißen: Wald und Wild, statt Wald vor Wild.
Es darf keine jagdrechtlichen Regelungen geben, die eine nachhaltige Bewirtschaftung – sowohl von Wald als auch von Wild – unterlaufen. Der gesunde und artenreiche Wildbestand ist sonst in Gefahr. Notwendig ist vielmehr der Interessensausgleich von Forstwirtschaft, Jagd und Landwirtschaft. Dass Landesgesetze internationale Naturschutzziele zu unterhöhlen drohen, wirft besonders im Jahr der Biologischen Vielfalt ein schlechtes Bild auf Deutschland.
* Das Prinzip „Waidgerechtigkeit“: Ein Garant für tierschutzgerechte Jagd
Die Waidgerechtigkeit ist ein unverzichtbarer Rechtsbegriff und steht für eine tierschutzgerechte Jagd, dabei steht der Respekt vor der lebenden Kreatur an vorderster Stelle. Demnach dürfen Tiere nur mit einem vernünftigen Grund getötet werden. Unnötige Qualen sind zu vermeiden. Im Tierschutzgesetz und anderen Gesetzen hat die Waidgerechtigkeit ihren festen Platz gefunden.
Die Streichung des Begriffs würde zu einer nicht akzeptablen Rechtsunsicherheit führen.
Unbestimmte Rechtsbegriffe wie etwa „Waidgerechtigkeit“ sind in der deutschen Gesetzgebung völlig normal – etwa der „vernünftige Grund“ im Tierschutzgesetz. Ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben – bis hin zum Entzug des Jagdscheins.
* Keine Herabsetzung der Mindestpachtdauer für Reviere
Langfristig ausgelegte Pachtverträge sind ein Garant für die Sicherung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Eine Reduzierung der Mindestpachtdauer birgt die Gefahr einer Kommerzialisierung der Jagd und der schlichten Gewinnmaximierung – ökologisch sinnvolles Wildtiermanagement hingegen wird verhindert. Werden Vereine pachtfähig oder Begehungsscheine unkontrolliert ausgegeben, droht die Aushöhlung der Hegeverpflichtung – zugunsten von kurzfristigen Gewinnen. Maßnahmen zur Biotopverbesserung sind nur erfolgreich, wenn sie über einen längeren Zeitraum geplant und umgesetzt werden. Kürzere Pachtzeiten stehen dem Ziel langfristiger nachhaltiger Hege allerdings diametral entgegen. Für Jäger schwindet damit der Anreiz, persönliches Engagement zu zeigen und Zeit sowie Geld in den Biotopschutz zu investieren.
* Fangjagd muss erhalten bleiben
Internationale Naturschutzabkommen wie die Berner Konvention fordern, dass nicht heimische Arten wie Marderhund, Waschbär, Mink und Nutria intensiv bejagt werden, da sie negativen Einfluss auf die heimische Artenvielfalt haben. Diese nacht- und dämmerungsaktiven Räuber sind ohne Fangjagd nicht in ihrem Bestand kontrollierbar. Dies gilt auch für heimische Beutegreifer wie Fuchs und Marderartige, die Gewinner des Wandels in der Kulturlandschaft sind. Ihr Einfluss auf die durch andere Faktoren (z.B. Versiegelung und Zersiedelung der Landschaft) ohnehin schon gefährdeten Arten der offenen Feldflur ist teils dramatisch. Der DJV fordert deshalb: Im Sinne des
Natur- und Artenschutzes ist die Fangjagd zu erhalten. Naturschutz und Jagd sind sich einig, dass aufwändige Artenschutzprogramme für Wiesenbrüter oder den Erhalt von Küstenvogelpopulationen ohne Kontrolle der Fressfeinde ins Leere laufen.
(Quelle: Werner Wittich, Vorstandsmitglied LJV Hessen)
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