Startseite arrow Aktuelles
Aktuelles August 2010

Das neue Rundschreiben ist da.


Waffenrecht II

die aktuellen Bemühungen zu erneuten Veränderungen im Waffenrecht und die sich daraus entwickelnden Aktivitäten haben den Deutschen Jagdschutzverband veranlasst, auf folgende Einzelheiten hinzuweisen:

Populistische Angriffe auf die Politik sind kontraproduktiv  

- Gemeinsame Erklärung der dem Forum Waffenrecht angeschlossenen Verbände, des DSB und des DJV  -

  Derzeit werden - wohl initiiert seitens der Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW) - Unterschriftenlisten bundesweit mit einer Erklärung versandt, in denen sich die Unterzeichnenden mit einem "jetzt reichts" dagegen verwahren sollen,"als Sportschützen, Jäger und Waffensammler, immer wieder 1. mit unserem Tun als Gefahr für die öffentliche Sicherheit diffamiert zu werden und deshalb 2. in regelmäßiger und unregelmäßiger Folge von einem freiheitlichen Bürgerrechtsstaat Hohn sprechenden Gesetzesverschärfungen überzogen zu werden sowie 3. irrational hohen Gebühren und Abgaben belegt zu werden." 

Die Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) und die im Forum Waffenrecht zusammengefassten Verbände sprechen sich eindeutig gegen eine derartig pauschale und verallgemeinernde Auseinandersetzung mit der Politik aus. Wer soll denn der Adressat dieser Erklärung sein?

Seitens der obigen Dachverbände wurden in Stuttgart bereits zielführende Gespräche geführt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat sich eindeutig gegen eine derartige Steuer ausgesprochen! Die Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eindeutig eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Die Stadt Stuttgart, die derzeit als einzige Großstadt diese Steuer diskutiert, wird sich, angesichts des leeren Stadtsäckels, wohl kaum von Unterschriften aus Köln oder München beeindrucken lassen.

Derart populistische "Angriffe" auf die vermeintlich so feindliche politische Kaste dienen eher dem "Bauchgefühl" der Initiatoren der Unterschriftenliste, als einer sinnvollen politischen Auseinandersetzung. Derartige "Schwarmschüsse", unabgestimmt und zur Unzeit, sind das Gegenteil sinnvoller konstruktiver Verbandsarbeit.

Derzeit wird auf Veranlassung der obigen Dachverbände ein Gutachten zur Waffensteuer erstellt, das die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer derartigen Steuer klärt. Das Ergebnis wird in wenigen Tagen vorliegen, dann wird über die weiteren Maßnahmen entschieden.

(Werner Wittich)



Waffenrecht I

Im Bereich des Waffenrechts sind zum Anfang der Sommerferien verstärkte Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Städte- / Gemeindeebene zu verzeichnen. 

Es geht einmal um das Bemühen der Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zur Verschärfung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und zum Anderen um die mögliche Einführung einer Waffensteuer durch die Kommunen; Vorreiter ist die Landeshauptstadt Stuttgart in Baden-Württemberg.

Antrag der Grünen

 

Waffensteuer

Die erste Stellungnahme des DJV zum Thema „Waffensteuer“ ist nachstehend abgedruckt.

Keine Steuer auf Jagdwaffen!

- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) lehnt eine Waffensteuer, wie sie derzeit in Stuttgart diskutiert wird, komplett ab. Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch eine kommunale Waffensteuer nicht erreichen, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet. Der Dachverband der Jäger wehrt sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren.

Die geplante kommunale Lenkungssteuer ist völlig willkürlich, inakzeptabel und sogar rechtlich bedenklich. "Wir erfüllen vielfältige Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und tun das gerne. Dafür brauchen wir aber das richtige Handwerkszeug und dürfen nicht auch noch extra zur Kasse gebeten werden", sagte DJV-Präsident Jochen Borchert. Zu den Aufgaben der Jäger gehören beispielsweise die Vermeidung von Wildschäden in Wald und Feld, die Prävention von Tierseuchen wie Schweinepest oder der Einsatz bei Wildunfällen. Die Regulierung von Stadtfüchsen erfordere andere Waffen als etwa die Ansitzjagd auf Wildschweine im Maisfeld oder das Erlösen eines beim Wildunfall schwer verletzten Rehs, so Borchert.

Der Städtetag in Baden-Württemberg hat kürzlich ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Einführung einer Waffensteuer zu begründen. Demnach soll diese rechtmäßig sein. Der DJV widerspricht dieser Aussage vehement und lässt derzeit gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht die Zulässigkeit einer solchen Waffensteuer im Detail prüfen. Schon jetzt steht fest: Jäger können ihr im öffentlichen Interesse liegendes Bedürfnis nach Jagdwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren.

Am Anfang stehe immer der Vorsatz zur Tat, erst dann die Wahl der Waffe, betonte Borchert: "Kain hätte Abel wahrscheinlich trotz Waffensteuer und strenger Gesetze ermordet." Ob die Tatwaffe letztendlich besteuert sei oder nicht, spiele für den Täter keine Rolle. Um einen Amoklauf wie in Winnenden zu verhindern, muss nach Ansicht des DJV das Übel an der Wurzel gepackt und mehr Geld investieren werden für die soziale und psychologische Betreuung von auffälligen Mitmenschen.

Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnt der DJV als völlig wirkungslos ab. An alle legalen Waffenbesitzer appellierte Borchert, ihre Waffen immer sachgemäß zu verwahren, damit Unbefugte keinen Zugriff haben. Wenn die Waffe unter dem Kopfkissen liege, nütze auch der beste Waffenschrank nichts, betonte der DJV-Präsident.

 

Anwendungshinweis zur Brauchbarkeitsprüfungsordnung 

Im Vorgriff auf eine Evaluierung der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Hessen ergeht durch die Oberste Jagdbehörde bis zu einer abschließenden Bewertung folgender Anwendungshinweis:

Zu I. Ziffer 5 Abs. 1 der Brauchbarkeitsprüfungsordnung

Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Wenn der Prüfungsablauf nicht gestört wird, kann Schwarzwild, das ein zu prüfender Hund anlässlich einer Stöberprüfung zum Verlassen der Deckung bringt, während der Prüfung bejagt werden.

Vorrangiges Ziel ist es, die Leistung der Prüfungshunde zu bewerten. Darüber hinaus sollte die Gelegenheit genutzt werden können, das ohnehin durch die Prüfungshunde beunruhigte Schwarzwild zu bejagen. Angesichts des hohen Schwarzwildbestands und der damit verbundenen Risiken (Schweinepest) und Schäden bietet es sich an, die Prüfung mit der Jagdausübung zu verbinden. Letztlich stehen dieser Vorgehensweise weder das Jagd- noch das Tierschutzgesetz entgegen.

Deshalb ist die Jagdausübung auf Schwarzwild im Rahmen einer Stöberprüfung zulässig.
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

(Brauchbarkeitsprüfungsordnung "BPO-Hessen")



Jäger regen gemeinsames Vorgehen mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Forstwirtschaft an

In einem Pressegespräch wurde am 5. Mai in Berlin das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt – Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge“ vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hatten das Gutachten bei der Universität Göttingen und der Technischen Universität München in Auftrag gegeben. Die Studie sollte „eine sachliche Analyse der Verbisssituation in deutschen Wäldern liefern und damit die Grundlage für einen konsequenten Weg zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts bilden“.

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) zeigt sich darüber verärgert und erstaunt, dass die Hauptadressaten – nämlich die Jäger – nicht im Vorfeld eingebunden worden sind. „Hier ist am Reißbrett etwas ausgeknobelt worden, das mit den Jägern, die es in die Praxis umsetzen sollen, mit keiner Silbe abgestimmt wurde“.

Gutachten  (175 Seiten)

Stellungnahme DJV

 

Wildschaden - Ertragsschätzung

Die Richtwerte für den Schadenersatz pro Quadratmeter für ersatzpflichtige Kulturen sind für den 100prozentigen Ertragsausfall in den angefügtem Tabellen dokumentiert. Die Richtwerte werden jährlich an das aktuelle Preisniveau angepasst und sind in der Praxis anerkannt. Die Feststellung der geschädigten Fläche wird durch Abmessen oder Abschreiten ermittelt und bereitet im Allgemeinen auch keine Probleme. Was in der Praxis immer wieder Probleme bereitet, sind die Schätzung des Schädigungsgrades und die Festsetzung der Ertragsstufe. Beides lässt sich am sichersten in der Ernte feststellen.

Tabelle Marktfrüchte   Tabelle Futterpflanzen


Jägerrabatte jetzt auch bei T-Mobile

Die DJV-Service und Marketing GmbH (DSM)  hat für DJV-Mitglieder einen attraktiven
Mobilfunk-Rahmenvertrag mit T-Mobile geschlossen. Der mehrfache Testsieger im Bereich
Mobilfunk gewährt DJV-Mitgliedern 10 Prozent Rabatt auf ausgewählte Tarife und 20
Prozent auf Endgeräte. Auch das beliebte iPhone ist mit einem vergünstigten Tarif erhältlich.
Weitere Vorteile sind die übersichtliche Tarifstruktur der ausgewählten Mitgliedertarife, die
Behandlung als „Business-Kunde“, eine kostenlose 24-Stunden-Hotline, der einfache
Wechsel aus bestehenden Verträgen in den Rahmenvertrag sowie ein persönlicher T-
Mobile-Ansprechpartner, der Mitgliedern bei Fragen oder Problemen zur Verfügung steht.
Durch die gute und nahezu flächendeckende Netzabdeckung auch in ländlichen Regionen
sowie den guten Kundenservice erzielte T-Mobile zum 10. Mal in Folge die Auszeichnung
„Mobilfunk-Netzbetreiber des Jahres“ des Mobilfunkmagazins „connect“. 
 
Alle Informationen zu den einzelnen DJV-Tarifen, zum Abschluss eines neuen Vertrages
oder zum Wechsel in den Rahmenvertrag gibt es unter www.jagdnetz.de  
(Quelle: DJV-Nachrichten 05/2010)

 

Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland   

weiter …
 
Aktuelles - Vormonate

 

Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes 

Brauchbarkeitsprüfung: Ergebnisse & Bilder 

Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung 

Landesjagdverband Bayern beschließt Austritt aus dem DJV 

Töten von Rehkitzen durch Mähvorgänge - Urteile aus dem Strafrecht und dem Zivilrecht: 

u.v.a.

weiter …